Immer wieder erreicht uns die Frage von Flaschengas-Nutzern, wie sie mit einer Gasflasche umgehen sollten, wenn das Haltbarkeitsdatum, also das Datum der nächsten wiederkehrenden Prüfung, kurz vor Ablauf liegt oder das Prüfdatum gar überschritten ist.

Da stellt sich zunächst die Frage, wo finde ich auf der Gasflasche das Ende der Prüffrist? Die Antwort ist schnell gegeben. Sie muss laut gesetzlichen Vorgaben auf der Gasflasche mit einem Inkjet-Verfahren als Jahreszahl aufgedruckt oder im Flaschengriff eingeprägt werden, also z.B. 2020.

Flüssiggas-Flaschen bestehen aus robusten Stahlkörpern und sind deshalb  langlebige Verpackungen. Da Propangas aber ein Gefahrgut ist, müssen die Gasflaschen diverse Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Für diejenigen, die es genau wissen möchten: Regelungen über wiederkehrende Prüfungen für Propangasflaschen stehen in Deutschland in der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und in der Betriebssicherheitsverordnung. Der Aufdruck 2020 bedeutet, dass die Gasflasche nach dem 31.12.2020 nach ADR nicht mehr transportiert werden darf.

 

Was darf ich mit einer abgelaufenen Propangasflasche noch tun?

Laut ADR dürfen Sie Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist, in unserem Beispiel nach dem 31.12.2020, auf öffentlichen Straßen nur dann transportieren, wenn sie der Prüfung oder Entsorgung zugeführt werden, d.h. wenn Sie die Flasche zu einem Flaschengas-Händler zurückbringen.

Vom Flaschengas-Händler darf die abgelaufene Gasflasche Flasche noch zum Füllwerk und dann weiter zum Regenerierwerk transportiert werden. Dort wird der Flaschenkörper auf Herz und Nieren geprüft, instand gesetzt und er erhält ein neues Prüfdatum. Bei Pfandflaschen beträgt die Prüffrist 15 Jahre, bei allen grauen Campingflaschen zehn Jahre.

Spannend ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob der Transport einer Gasflasche in einem Wohnmobil ein Transport im Sinne der ADR gestattet ist?

Wenn in einem Wohnmobil eine darin enthaltene Gasflasche transportiert wird, um z.B. den Kühlschrank zu betreiben oder um das Wohnmobil zu beheizen, dann gilt nicht die ADR. Der Camper darf die Gasflasche also auch nach Ablauf der Prüffrist weiter in seinem Fahrzeug betreiben.

 

Nutzung der Gasflasche nach Ablauf der Prüffrist zulässig

Wichtig zu wissen: Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, dürfen Sie weiterhin benutzen. Das Haltbarkeitsdatum bezieht sich nur auf den Flaschenkörper, nicht auf das Gas. Befindet sich nach Ablauf der Prüffrist noch Gas in der Gasflasche, kann das Gas sicher und ohne Qualitätsverlust weiter genutzt werden.

Wie lange eine Gasflasche mit abgelaufener Prüffrist weiter betrieben werden darf, ist nicht genau definiert. Der Deutsche Verband Flüssiggas empfiehlt, eine Flüssiggas-Flasche spätestens zehn Jahre nach Überschreiten der aufgedruckten Prüffrist beim Flaschengas-Händler abzugeben oder auszutauschen. Sie haben also sehr lange Nutzungsdauer.

 

Was bedeutet dies für Propangas-Händler?

Für Flaschengas-Händler gilt, dass sie Gasflaschen mit Ablaufjahr 2020 bis 31. Dezember diesen Jahres verkaufen dürfen.

 

Schöne Grüße

Thomas Jirse

 

Thomas Jirse

Betreuung Vertriebspartner Flaschengas

Gasflaschen transportieren, aber sicher

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

www.tyczka.de  – www.flaschengas-kaufen.de  – www.flaschengas-partner.de

 

Foto: Tyczka