Wir kennen es vom Strom. Einmal im Jahr melden wir unserem Stromanbieter den Zählerstand, damit die Jahresrechnung erstellt werden kann. So ist das auch beim Flüssiggas. Zum Jahreswechsel, Stichtag 31. Dezember, erstellen wir die Jahresabrechnung für unsere Kunden. Warum es wichtig ist seinem Flüssiggasanbieter den Zählerstand mitzuteilen und was passiert, wenn uns kein Zählerstand genannt wird, erfahren Sie in diesem Blogpost.

Wie melde ich meinen Flüssiggas-Zählerstand zum Jahresende?

Wir machen es unseren Zählerkunden einfach. Im Dezember verschicken wir ein Schreiben mit einer abtrennbaren Postkarte. Diese enthält bereits alle notwendigen Informationen. Die Kunden müssen je nach Art der Anlage Ihren Zählerstand zum Ablesedatum und ggf. Ihren Tankinhalt in Prozent eintragen. Briefmarke drauf, ab in den Briefkasten – und fertig. Die Ablesedaten benötigen wir immer schriftlich, da sie die rechtliche Grundlage für die Jahresabrechnung bilden. Kunden, die in unserem geschützten Onlineservice registriert sind, werden per E-Mail daran erinnert, ihren Zählerstand bzw. Tankinhalt zu melden – aber Achtung: die kann auch mal im Spam-Ordner landen. Sie können das jederzeit ganz bequem auf unserem Internetportal erledigen – rund um die Uhr.

Zählerstand, Tankinhalt, melden, Jahresabrechnung

So lesen Sie den Zählerstand ab.                                              Der Tankinhaltsanzeiger zeigt den                                                                                                     Füllgrad des Behälters in Prozent.

Ich habe vergessen meinen Zählerstand zu melden, was passiert jetzt?

In diesem Fall müssen wir den Jahresverbrauch anhand des Vorjahresverbrauchs und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben schätzen.

Bei etwa gleichbleibenden Verbräuchen können Schätzungen in Ordnung sein. Sehr oft kommt es aber vor, dass durch Mehr – oder Minderverbrauch die Schätzungen (viel) zu hoch oder (viel) zu niedrig ausfallen. Das ist ärgerlich – für uns, aber vor allem für unsere Kunden.

Denn anhand der Schätzung legen wir den neuen monatlichen Abschlag fest. Fällt die Schätzung zu niedrig aus – sind also zu geringe Abschläge einprogrammiert – dann kann dies im Folgejahr zu einer erheblichen Nachzahlung führen. Ist die Schätzung zu hoch, heißt das hohe Abschlagszahlungen, die nicht nötig wären und nur das Portemonnaie ärgern.

Wenn Sie Ihre Jahresrechnung erhalten, sollten Sie deshalb auf der Vorderseite des Schreibens prüfen, ob es sich um eine geschätzte Abrechnung handelt oder nicht. Bei einer Schätzung empfehlen wir unbedingt den Zählerstand nachzumelden.

Zählerstand melden sichert vollen Flüssiggas-Tank

Die Zählerstände im Dezember dienen uns als Grundlage für die Kalkulation des Gasverbrauchs im Folgejahr. Der Verbrauch kann durch individuelles Heizverhalten sehr unterschiedlich ausfallen, was die Anzahl der automatischen Gasbelieferungen pro Jahr beeinflusst.

Wer es versäumt seinen Zählerstand zu melden und dadurch eine zu niedrig geschätzte Jahresabrechnung erhält, könnte eine unschöne Überraschung erleben: Unter Umständen ist der tatsächliche Gasverbrauch höher als der geschätzte Jahresverbrauch. Dadurch stimmt der rechnerisch ermittelte Tankinhalt des Behälters nicht und dadurch kommt die Gaslieferung zu spät oder viel zu spät … und der Flüssiggas-Behälter läuft leer.

Deshalb unsere Tipps:

  1. Zählerstand per Postkarte oder online melden
  2. Den Tankinhalt im Blick behalten – bestellen Sie Flüssiggas bei 30 Prozent Inhalt
  3. Zählerstand bzw. Tankinhalt im geschützten Kunden-Login melden bringt doppelte Punktzahl.
    Kunden, die sich neu anmelden, erhalten zusätzlich 500 Punkte. Und im Bonusshop winken viele neue Prämien.

Bei Fragen zum Zählerstand, zur Jahresabrechnung oder anderen Themen und Informationen rund um Flüssiggas sind wir vom Kundenservice natürlich jederzeit gerne für Sie da.

Herzliche Grüße aus Leipzig

Eric Ruttloff

Eric Ruttloff

Teamleiter Kundenservice Zähler

 

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Weitere Informationen finden Sie auch unter:

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