Gasanlagen spätestens nach 24 Monaten prüfen

Die Gasanlage gehört zu den sicherheitsrelevanten Bereichen eines Wohnmobils und Caravans.
Sieben Fragen an Andreas Braun, bei GOK zuständig für die Produkt- und Unternehmenskommunikation.

Herr Braun, sind Sie eigentlich auch Camper?

Andreas Braun: Ja, ich bin Camper, allerdings ohne eigenes Freizeitmobil. Meine Frau und ich haben uns vor drei Jahren zum ersten Mal ein Wohnmobil geliehen und waren damit in Frankreich unterwegs. Seitdem haben wir dann ausschließlich so unsere Urlaube verbracht. Für dieses Jahr haben wir erst kürzlich wieder ein Wohnmobil gemietet. Speziell in Zeiten von Corona ist es für uns die perfekte Art, den Urlaub zu verbringen.

 

Camping erlebt einen enormen Boom. Was raten Sie Camping-Einsteigern? Was muss man bei Neufahrzeugen beachten? Was bei Gebrauchtfahrzeugen?

Braun: Also grundsätzlich gehe ich davon aus, dass bei Neufahrzeugen alles in Ordnung ist. Die Hersteller sind verpflichtet, die Gasanlagen zu prüfen, bevor die Wohnmobile oder Wohnwagen an die Camper ausgeliefert werden. Diese Gasprüfung wird auch im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Denkt jemand daran, sich ein Gebrauchtfahrzeug zuzulegen, schadet ein Blick in dieses Prüfheft nie. Auf die Dokumentation zu achten, ist natürlich wichtig, aber nicht der einzige Aspekt. Camper sollten sich beim Neukauf eines Fahrzeugs, selbiges spätestens bei der Übergabe ausführlich erklären lassen. Das ist aber bei einem guten Händler ohnehin selbstverständlich. Bleiben dann noch Frage offen, hat GOK für Camper einen eigenen Bereich geschaffen mit den wichtigsten FAQs rund um die sichere Gasversorgung im Freizeitfahrzeug. Einfach mal unter GOK Blog nachsehen.

 

In welchen Abständen muss die Wohnmobil Gasanlage geprüft werden? Und wer macht so eine Kontrolle?

Braun: Generell muss die Flüssiggas-Anlage spätestens nach Ablauf von 24 Monaten überprüft werden. Das heißt: In einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren muss der Fahrzeughalter bei einem Sachkundigen oder einer Fachwerkstatt vorstellig werden, um die Gasanlage auf Dichtheit und Funktion prüfen zu lassen.

 

Müssen Teile der Gasanlage nach einer gewissen Zeit ersetzt werden? Und wenn ja, welche Teile und nach wie vielen Jahren genau?

Braun: Spätestens nach zehn Jahren müssen Verschleißteile wie Druckregler oder Schlauchleitungen durch neue Komponenten ersetzt werden. Wird das Freizeitfahrzeug gewerblich genutzt sind es acht Jahre. Verantwortlich dafür ist übrigens allein der Betreiber. Unser Tipp daher: Camper sollten sich vor der Gasprüfung unbedingt die Komponenten der Gasversorgung anschauen und prüfen, ob sie diese noch vorher wechseln lassen müssen.

Ganz wichtig dabei ist, dass die Frist von zehn Jahren mit dem Herstelldatum von Druckregler oder Schlauch beginnt und nicht mit dem Einbaudatum. Bei Reglern von GOK finden Camper das Baujahr am unteren Ende des Typschilds. An den Gasschläuchen haftet ein gelber Anhänger, der explizit das Datum nennt, wann der Schlauch spätestens ausgetauscht werden muss.

Eines ist aber klar: Ist eine Komponente der Anlage verschlissen und sieht wenig vertrauenserweckend aus oder hat gar offensichtlich eine Fehlfunktion, bitte auf keinen Fall bis zur nächsten Gasprüfung mit dem Tausch warten oder bis die zehn Jahre abgelaufen sind. Solche fehlerhaften Teile müssen direkt ausgetauscht werden! Sehen Sie dazu ein Video.

 

Mal eine Komfortfrage: Kann ich während der Fahrt den Innenraum vom Wohnmobil oder Wohnwagen heizen? Oder den Kühlschrank mit Gas betreiben?

Braun: Ja, das geht. Allerdings benötigen Camper dann zwei bestimmte Sicherheitseinrichtungen als Bestandteile ihrer Gasanlage. Das ist zum einen ein sogenannter Crash-Sensor. Dieser schützt alle Insassen bei einem Unfall mit dem Campingmobil, sodass kein unverbranntes Flüssiggas austreten kann. Der Crash-Sensor ist keine einzelne Komponente, sondern integraler Bestandteil einer Gasdruckregelanlage, zum Beispiel der Caramatic DriveTwo von GOK. Zum anderen benötigt man eine Schlauchbruchsicherung, die den Gasdurchfluss stoppt, sollte ein massiver Schaden am Leitungssystem der Anlage entstehen. Nur wer diese beiden Sicherheitseinrichtungen installiert hat, darf das Wohnmobil oder den Wohnwagen auch während der Fahrt mit Flüssiggas versorgen.

Hier gehts zum Video-Tipp: Wohnmobil heizen während der Fahrt

 

Wenn Sie mit dem Campingmobil unterwegs sind: Auf welches Helferlein wollen Sie nicht mehr verzichten?

Braun: Mir persönlich ist es als Neuling schon mal passiert, dass mir das Gas fast ausgegangen wäre. Ich denke, dass das gerade vielen Neueinsteigern am Anfang passiert, weil es halt viel zu beachten gilt am gesamten Fahrzeug. Und da gerät die Gasflasche schnell mal in Vergessenheit. Unter anderem auch für solche Anwendungsfälle eignet sich der digitale Füllstandsanzeiger Senso4s PLUS für Gasflaschen. Die Hardware steht dauerhaft unter der Gasflasche und sendet die Messdaten an eine App. Die App gibt den Füllstand auf dem Display wieder und errechnet eine Verbrauchsprognose. So lässt sich ganz gut planen, ob und wann ich nachfüllen muss. Und im Übrigen kann man den Senso4s PLUS auch zur Überwachung der Gasflaschen am Gasgrill, an Heizgeräten oder anderen mit Gas betriebenen Geräten einsetzen – vorausgesetzt die Gasflasche hat ein Füllgewicht bis maximal 16 Kilogramm und einen Durchmesser zwischen 18 und 32 Zentimeter.

Was ich dann noch sehr hilfreich finde: Wer viel im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte passende Adapter mit an Bord haben. Welche das im Einzelnen sein sollten, muss schlussendlich der Camper entscheiden. Es kommt auch auf die Gewohnheiten an. Es gibt zum Beispiel Adapter, um Druckregler mit deutschem Anschluss an im europäischen Ausland gängige Gasflaschen anzuschließen oder Adapter, um deutsche Gasflaschen im Ausland von autorisierten Füllstellen befüllen zu lassen.

 

Gibt es eine Frage, die GOK von vielen Campern gestellt bekommt?

Braun: Eine Klassikerfrage, die bei uns immer wieder auftaucht, ist: Kann ich einen Gasgrill mit 50 Millibar (mbar) Betriebsdruck über die 30-mbar-Gasanlage des Campingfahrzeugs betreiben? Dazu ganz klar: Es ist nicht erlaubt und man erreicht nie die Maximalperformance des Grills. Das heißt: Theoretisch kann es sein, dass der Brenner keine oder eine zu geringe Flamme ausgibt. Als bildhafter Vergleich: Stellen Sie sich vor, Sie sitzen zu zehnt in einem Zehn-Mann-Ruderboot, aber nur sechs Personen rudern. Ungefähr so würde es sich beim Betrieb des 50-mbar-Grills mit 30 mbar Betriebsdruck verhalten. In beiden Fällen können Sie das Ziel eventuell erreichen – aber nicht wirklich effizient. Camper sollten beim Kauf der anzuschließenden Gasgeräte natürlich darauf achten, dass deren Betriebsdruck zur Gasanlage passt, wenn sie das Gerät auch über die Anlage betreiben wollen. Manch einer führt aber auch einfach eine zweite Gasflasche mit. Es gibt natürlich auch den Fall, dass Camper eine 50-mbar-Gasanlage im Fahrzeug haben – die fallen bei Altfahrzeugen nach wie vor unter Bestandsschutz, aber einen 30-mbar-Gasgrill. Für diesen speziellen Fall gibt es einen sogenannten Vordruckregler, der von 50 auf 30 mbar herunterregelt, um den Gasgrill auch mit dem dafür vorgesehenen Betriebsdruck zu betreiben.

 

Schöne Grüße, und hoffen wir, dass wir in diesem Sommer Urlaub im Wohnmobil machen können.

Sabine Meyer-Hanfstängl

 

Sabine Meyer-Hanfstängl

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Weitere Informationen finden Sie auch unter:

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