Bequem auf einen Blick: Antworten auf die häufigsten Technik-Fragen

Der Bau und Betrieb von Flüssiggas-Anlagen erfordert Sachverständnis und Erfahrung. Trotzdem tauchen bei den ausführenden Heizungsbauern, Bauleitern und Installationsunternehmen immer wieder einmal Fragen zum Bau von Flüssiggas-Anlagen auf.

Anlass für uns, hier die meist gestellten Fragen zu beantworten. Oliver Siebert, Leiter Technisches ServiceCenter, ist dafür der richtige Mann.

 

Frage 1: Wird ein Gasströmungswächter benötigt? Wenn ja, welcher und wo muss dieser gesetzt werden?

Grundsätzlich wird in Leitungsanlagen nach TRF 2012 ein Gasströmungswächter in der Verbrauchsrohrleitung benötigt. Es werden nur Gasströmungswächter vom Typ K nach DVGW VP 305-1 in den Niederdruckteil der Leitung eingebaut. Wir empfehlen den Einbau von Gasströmungswächtern, deren Einbaulage sowohl waagrecht als auch senkrecht sein darf (Kennzeichnung Z).

 

Frage 2: Welche zusätzlichen Komponenten müssen in die Verbrauchsrohrleitung eingebaut werden?

Je nach Ausführung der Leitungsanlage (1-stufig, 2-stufig) müssen folgende Komponenten eingebaut werden:

  • Thermische auslösende Absperreinrichtung
  • Isolierstück
  • Hauptabsperreinrichtung
  • Gasströmungswächter
  • Hauseinführung
  • Gaszähler optional
  • Manometer optional
  • Magnetventil optional
  • Geräteabsperrarmatur mit TAE

 

Frage 3: Welchen Durchmesser muss eine Kernlochbohrung haben und an welcher Position wird sie benötigt?

Hauseinführungen müssen der DVGW Prüfgrundlage VP 601 entsprechen und auszugssicher sowie thermisch erhöht belastbar sein. Bei Hauseinführungen oberhalb des Erdreiches können die Rohrleitungen mit einem Schutzrohr durch die Außenwand des Gebäudes geführt werden.
Bei unterirdischen Hauseinführungen wird eine Kernlochbohrung mit 90 mm benötigt, damit unsere Standardhauseinführung optimal eingebaut werden kann. Die Hauseinführung sollte mindestens einen Abstand von 120 mm zu Wänden (Boden) haben, um die weiterführende Installation der Rohrleitung zu gewährleisten.

 

Frage 4: Wird noch ein Magnetventil benötigt?

Bei der Aufstellung von Gasgeräten in Räumen unter Erdgleiche sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich:
Die Gasgeräte müssen mit Flammen-Überwachungssystemen ausgestattet sein, die ein Ausströmen von nicht verbrannten Flüssiggas verhindern. Moderne Geräte erfüllen diese Anforderung im Regelfall. Kann eine Gasleckrate bei ausgeschalteten Gerät nicht gewährleistet werden, so muss ein Magnetventil (stromlos geschlossen) eingebaut werden.

 

Frage 5: Welche Leitungsdimension wird benötigt, d.h. welche Abhängigkeit besteht zwischen Verbraucher- und Rohrleitungslänge?

Rohrdurchmesser, Absperreinrichtungen und andere Bauteile der Gasinstallation müssen so ausgewählt werden, dass der Druckverlust vom Ausgang des Niederdruckreglers bis zum Ausgang der Geräteanschluss-Armatur nicht mehr als 5 mbar beträgt. Damit wird gewährleistet, dass mindestens ein Geräteanschluss-Druck von 45 mbar sichergestellt ist. Für die Dimensionierung können Tabellen aus der TRF, Rohrleitungs-Rechenschieber oder Berechnungsprogramme von diversen Herstellern verwendet werden.

 

Frage 6: Darf ich daran überhaupt arbeiten? Oder brauche ich z. B. bei Niederdruckanlagen eine spezielle Zulassung?

Fachbetriebe des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen Niederdruck-Leitungen und Flaschenanlagen komplett verlegen und prüfen. Flüssiggasbehälter und Rohrleitungen mit einem Druck > 0,5 bar (ausgenommen Flaschenanlagen) müssen durch eine befähigte Person nach TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
separat geprüft werden.

 

Frage 7: Muss ich einen Gaszähler setzen oder wie wird bei Privatanlagen abgerechnet?

Gaszähler werden nur benötigt wenn vertraglich eine Abrechnung über Zähler vereinbart wurde. Der geeichte Gaszähler wird von Tyczka Energy zur Verfügung gestellt. Optional kann ein nicht geeichter Gaszähler für interne Abrechnung durch den Kunden selbst eingebaut werden.

 

Frage 8: Wird in der Verbrauchs-Rohrleitung ein zusätzlicher Prüfstutzen oder ein Druckmanometer benötigt?

Ein zusätzlicher Prüfstutzen wird zwar nicht unbedingt benötigt, er erleichtert jedoch die wiederkehrende Rohrleitungsprüfung, weil die Rohrleitung dann nicht getrennt werden muss. Wird ein zusätzliches Manometer in der Verbrauchsrohrleitung eingebaut, kann der Kunde bei einer Störung selbst eine Fehlerdiagnose durchführen.

 

Frage 9: Was muss ich beachten, wenn die Verbrauchsrohrleitung durch mehrere Räume verläuft?

Eine Kennzeichnung der Gasleitung im Bereich der häuslichen Nutzung ist nicht erforderlich. Die metallenen Innenleitungen sind an den Potenzialausgleich anzuschließen. Zudem müssen die Rohrleitungen spannungsfrei verlegt sein und dürfen nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für andere Leitungen oder Lasten dienen. Sie sind so anzuordnen, dass Tropf- oder Spritzwasser nicht auf sie einwirken können. Die Leitungen können sowohl freiliegend als auch unter Putz oder in Schächten beziehungsweise Kanälen verlegt werden. Verbindungen von Rohren untereinander in Räumen unter Erdgleiche sind durch Hartlöten, Pressverbindung oder Schneidringverschraubung herzustellen. Für die Leitungsführung durch mehrere Gebäude gelten eigene Vorschriften.

 

Und jetzt frage ich Sie: Helfen Ihnen diese Antworten weiter? Wenn es noch Fragezeichen gibt, dann schreiben Sie mir in dem Kommentar. Ich helfe gerne weiter!

Energiereiche Grüße

Oliver Siebert

 

Siebert Oliver

Leiter Technisches ServiceCenter

 

https://blog.tyczka.de/tag/bhkw/

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

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