Prüfung und Inspektion für mehr Sicherheit
Vom Auto kennen wir es alle: es muss regelmäßig zur Prüfung und Inspektion. Gleiches schreibt der Gesetzgeber auch für Flüssiggasanlagen vor. Mit dem Prüf- und Instandhaltungs-Paket von Tyczka Energy ist genau diese technische Rundumbetreuung gewährleistet.
Der TYCZKABLOG spricht dazu mit Ralf Konermann, Technischer Leiter bei Tyczka Energy.
Warum bietet Tyczka Energy ein Dienstleistungspaket an?
Der eingangs erwähnte Vergleich mit dem Auto ist schon ganz gut. Jeder kennt die vorgeschriebenen Prüfintervalle beim Auto und auch das gute Gefühl, anschließend in ein durchgechecktes Auto einsteigen zu können.
Auch bei Flüssiggas steht die Sicherheit an oberster Stelle. Denn bei Lagerung und Einsatz sind technische Standards zu erfüllen. Daher fordert der Gesetzgeber von den Betreibern von Flüssiggas-Anlagen, dass vorgeschriebene Prüfintervalle einzuhalten und nachzuweisen sind.
Für viele Menschen, die es einfach nur warm haben wollen in ihrem Haus, sicherlich kein Lieblingsprojekt. Deshalb bieten wir als Energieversorger nicht nur die Belieferung mit Flüssiggas an, sondern auch ein Rundum-Sorglos-Paket: unser Prüf- und Instandhaltungs-Paket für Privatkunden, kurz PIP.
Was beinhaltet es?
In erster Linie Bequemlichkeit und Sicherheit.
Wir kümmern uns um Kontrolle und Einhaltung aller gesetzlichen Fristen für die Prüfung des Flüssiggasbehälters. Hier gibt es unterschiedliche Fristen für Gewerbe- und Privatbetreiber.
Wer privat einen Flüssiggasbehälter nutzt, sollte sich vor allem zwei Termine merken:
Alle 2 Jahre muss der Tank einer äußeren Prüfung unterzogen werden.
Alle 10 Jahre muss eine innere Prüfung des Tanks erfolgen.
Diese Kontrollen dürfen ausschließlich durch eine „zur Prüfung befähigten Person“ bzw. eine „zugelassene Überwachungsstelle“ wie TÜV oder GTÜ durchgeführt werden.
Wir haben diese Qualifikation und so ist auch die Durchführung dieser Prüfungen im Prüf- und Instandhaltungs-Paket enthalten.
Im Privatkundenbereich umfasst es auch notwendige Reparaturen am Tank und den kostenlosen Austausch von eventuell defekten Behälterarmaturen bis hin zur Neulackierung von oberirdischen Behältern, wenn es bei einer Prüfung zur Beanstandung gekommen ist.
PIP ist eine echte Rund-um-Betreuung der Flüssiggas-Anlage und entlastet den Betreiber entscheidend: er geht auf Nummer sicher, denn alle Prüf- und Wartungsarbeiten sind fest und vertraglich mit uns vereinbart, er hat eine echte Kostenkontrolle, denn die Servicebeiträge sind auf regelmäßige und geringe Beträge verteilt und nicht zuletzt: er gewinnt ein gutes Gefühl, da er sich selbst um nichts mehr kümmern muss.
Ist die Rohrleitung auch inklusive?
Nein, hier gibt es eine klare Trennung:
Das PIP-Angebot umfasst den Flüssiggasbehälter, denn hierfür gibt es im Privatbereich die gesetzlichen Auflagen.
Beim Regler zum Beispiel – der zur Rohrleitung gehört – gibt es seitens des Gesetzgebers keine Vorschriften.
Anders ist das bei gewerblichen Anlagen: die Berufsgenossenschaften fordern hier, dass Flüssiggasregler in Unternehmen spätestens nach acht Jahren ausgewechselt werden müssen. Oder dass ein Sachkundiger die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Reglers bestätigt. Hintergrund hier ist, dass auch ein Regler natürlichem Verschleiß und Alterung unterliegt. Weil dessen Prüfung vor Ort gra nicht möglich oder zu aufwändig ist, wird er im Regelfall ausgetauscht.
Im Privatbereich gibt es diese Vorgabe für den Regler nicht. Die europäische Norm für Druckregelgeräte und seine Sicherheitseinrichtungen empfiehlt jedoch, vor Ablauf von zehn Jahren nach dem Herstellungsdatum die Einrichtung auszuwechseln. So nehmen die meisten Hersteller diese Empfehlung auch in ihre Betriebsanleitungen auf.
Grundsätzlich gilt, Druckregler bei Anzeigen jeglichen Verschleißes oder Beschädigung sofort auszutauschen. Zum Beispiel, wenn der Regler unter Wasser stand oder wenn das Sicherheitsabsperrventil schon mehrfach angesprochen hat.
Was empfehlen Sie denn den privaten Betreibern einer Flüssiggas-Anlage?
Natürlich zuallererst, die Sicherheit und Vorschriften ernst zu nehmen! Und dann, diese Aufgaben an einen Profi wie Tyczka Energy abzugeben. Leichter geht es nicht. Und wenn der Privatkunde auch einen Austausch des Reglers oder die Überprüfung seiner Rohrleitung wünscht: Selbstverständlich und gerne! Ein Anruf bei unserem kompetenen Kundenservice genügt.
Beste Grüße
Ralf Konermann
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.tyczka.de – www.flaschengas-kaufen.de – www.flaschengas-partner.de
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