Das Zivilschutzkonzept der Bundesregierung polarisiert. Die Einen finden es sinnvoll, sich einen Grundvorrat an Lebensmitteln für den Fall des Falles anzulegen, andere spötteln darüber.
Jeder von uns wird seine ganz eigene Meinung zu diesem Vorschlag haben. Und sicher gibt es Themen, die mehr Spaß machen.

Schauen wir doch einmal ein oder zwei Generationen zurück. Unsere Eltern und Großeltern können hier aus Erfahrung sprechen. Kriegs- und Nachkriegszeit brachten es mit sich, Lebensmittel zu bunkern, zu hamstern, um sich einigermaßen über Wasser halten zu können. Man hatte einen eigenen Garten zur Selbstverpflegung, Obst und Gemüse wurden eingekocht, Marmeladen selbst erzeugt. Die zurückliegenden Jahrzehnte mit dem Fall der Mauer und des Eisernen Vorhangs ließen solche Schreckensszenarien verblassen. Zivil- und Katastrophenschutz-Konzepte gerieten in den Hintergrund. Statt Einkochen gab es Gefrierschränke oder gleich die Tiefkühlkost aus dem Supermarkt. Einfach praktisch.

Stellen wir uns der Frage, was wäre wenn …?

… Wenn es einen größeren Stromausfall gäbe, Hochwasser oder andere Naturereignisse unsere Versorgungsinfrastruktur lahmlegen, Energie- und Wärmeversorgung über einen längeren Zeitraum ausfallen würden?
Selbst wenn wir Lebensmittelvorräte angelegt haben – welche Energie steht noch zur Verfügung, um Wasser abzukochen, Speisen zubereiten zu können oder Säuglingspflege sicherzustellen? Nudeln, Reis und Kartoffeln als Vorrat machen nur dann Sinn, wenn sie gekocht werden können.

Mit Flüssiggas autark im Katastrophenfall

Wer als Hausbesitzer einen Flüssiggas-Tank auf dem Grundstück hat, verfügt über eine autarke Energieversorgung, mit der er heizen, Wasser erwärmen und kochen kann. Der Flüssiggastank funktioniert in der Regel ohne Strom. Allerdings benötigt das Endverbrauchsgerät – die Therme oder der Gasherd – für die Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen Strom. Das heißt, bei Stromausfall laufen diese Geräte nur dann, wenn zum Beispiel über ein Flüssiggas Notstrom-Aggregat, das über eine Flüssiggas-Flasche betrieben werden kann, die Stromversorgung sicherstellt ist. Auch Hebe-Anlagen können auf diese Weise abgesichert werden. Im Sinne von Vorsorge ein Grund mehr, den Flüssiggas-Tank nicht erst dann befüllen zu lassen, wenn er fast leer ist. Wer zudem über einen Gas-Grill oder -Kocher und eine Gasflasche verfügt, kann damit im Ernstfall Speisen zubereiten und verfügt über Warmwasser. Mit einer 11 kg Gasflasche lassen sich so mehrere Tage überbrücken, natürlich immer abhängig von dem individuellen Verbrauchsverhalten.

Auch Kommunen können Vorsorge für den Ernstfall treffen. So plant die Gemeinde Schönwalde im Havelland im Zuge ihres Katastrophenschutz-Konzepts ihre Schulen mit Flüssiggas Blockheizkraftwerken (und Notstrom-Aggregat) auszurüsten, um sie im Katastrophenfall als Notunterkünfte nutzen zu können.

Posten Sie hier, welche Maßnahmen Sie für den Fall der Fälle treffen, um auf eine Krise vorbereitet zu sein.

 

Schöne Grüße

Ihre
TyczkaBlog-Redaktion

 

 

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