Im Juli dieses Jahres ist das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft getreten. Mithilfe der Regelungen soll der Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtert und bessere Vorsorge vor Überschwemmungen getroffen werden. Auf dem TYCZKABLOG stellen wir die Neuerungen des Gesetzes vor.

In den vergangenen Jahren wurden einige Regionen Deutschlands immer wieder von Überschwemmungen heimgesucht. Die Bundesregierung hat deshalb im Sommer das Hochwasserschutzgesetz II beschlossen. Das neue Gesetz stellt die Vorsorge in den Fokus und geht somit von einem Paradigmenwechsel aus. Da Regen und Hochwasser an sich nicht verhindert werden können, geht es nun darum, den Flüssen mehr Raum zu geben und die Schäden, die durch Hochwasser entstehen, zu verhindern oder zumindest zu reduzieren.

Hochwasserschutzgesetz II setzt auf Vorsorge

Das Gesetz sieht folgendes vor: Verfahren für die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen so weit wie möglich zu erleichtern und zu beschleunigen – ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden, Gerichtsverfahren gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen rascher durchzuführen, Hochwasserentstehungs- und Überschwemmungsgebiete auszuweisen, in denen Wiesen statt Ackerflächen überschwemmt werden können.

Verbot von Heizöl-Anlagen

Ein Großteil der Schäden bei Hochwassern entsteht durch Ölheizungen. Zurückliegende Hochwasser haben gezeigt, dass bis zu 70 Prozent der Sachschäden an Gebäuden durch ausgetretenes Heizöl enstanden. Das verseuchte Wasser steht meist noch wochenlang in der Region. Dringt Öl ins Mauerwerk von Gebäuden ein, ist dieses oft vollständig kontaminiert. Die Häuser können dann nur aufwendig saniert oder komplett abgerissen werden. In Zukunft dürfen Privatpersonen und Unternehmen in Überschwemmungs- und Risikogebieten keine neuen Öl-Heizungen mehr bauen. Bestehende Anlagen müssen hochwassersicher nachgerüstet werden – in Überschwemmungsgebieten innerhalb von fünf Jahren, in anderen Risikogebieten innerhalb von 15 Jahren. Lassen sich Öl-Heizungen nicht ersetzen, müssen die Öltanks hochwassersicher gemacht werden (z.B. Sicherung gegen Aufschwemmen).

Hochwasser-Entstehungsgebiete ausweisen

Als Hochwasser-Entstehungsgebiete werden die Gebiete bezeichnet, in denen bei Starkregen oder Schneeschmelze in kurzer Zeit Hochwasser entstehen können – zum Beispiel in Mittelgebirgen oder alpinen Regionen. In diesen Gebieten sind  Vorhaben, wie beispielsweise der Bau von Straßen oder großflächige Bodenversiegelungen, genehmigungspflichtig. Damit weniger Wasser in die Flüsse gelangt soll die Wasserversickerungs- und die Wasser-Rückhaltefähigkeit erhalten bzw. verbessert werden. Denn je mehr asphaltiert und bebaut wird, desto größer werden die Wassermassen, die anschließend durch Flussbette und Abwasserrohre abtransportiert werden müssen. Flüsse und Bäche deshalb verstärkt renaturieren und die Versiegelung der Landschaft – dort wo möglich – rückgängig machen, das ist das Ziel der Regierung.

Mehr Überschwemmungsgebiete zulassen

Flüsse und Bächn brauchen mehr Raum – damit sie sich ausbreiten können statt meterhoch anzuschwellen und mit rasender Geschwindigkeit nach Starkregen durch Ortschaften zu stürzen und große Zerstörungen anzurichten. Deshalb dürfen in den von den Bundesländern festgesetzten Überschwemmungsgebieten im Außenbereich von Gemeinden in der Regel keine Baugebiete mehr ausgewiesen werden. Auch die Errichtung von Mauern und Wällen, die den Wasserabfluss behindern, untersagt das Gesetz. Als einzige Ausnahme ist der Bau von Dämmen und Deichen zugelassen. Maßnahmen, die den Hochwasserschutz behindern oder Schäden im Hochwasserfall erhöhen, werden grundsätzlich verboten. Dazu zählt zum Beispiel die Umwandlung von Grünland in Ackerfläche.

Besser direkt auf Flüssiggas setzen

Für Verbraucher, die mit Öl heizen und in Hochwassergebieten leben, wird der Wechsel zu einer Flüssiggas-Heizung aufgrund der Bestimmungen des Hochwasserschutzgesetz II jetzt sehr interessant. Denn die vorgeschriebenen Nachrüstungen zur Hochwassersicherung der Heizöltanks sind aufwändig und kostenintensiv. Warum also nicht gleich auf Flüssiggas setzen? Es zeichnet sich durch hervorragende ökologische Werte aus, ist nicht wassergefährdend und darf daher – im Gegensatz zu Heizöl – ohne Auflagen in Hochwassergegenden und sogar in Natur- und Wasserschutzgebieten eingesetzt werden. So sind Immobilienbesitzer mit Flüssiggas auch in hochwassergefährdeten Regionen auf der sicheren Seite.

 

Private Vorsorge

Und nicht zuletzt ist die Eigeninitiative der Bürger in hochwassergefährdeten Gebieten gefragt. Zur Eigenvorsorge sollten die Bürger folgende Maßnahmen treffen: Abdichtung der Gebäude, eine Rückstausicherung, die Verlagerung der Heizungsanlagen in höhergelegene Stockwerke, hochwassersichere Energieversorgung und die Nutzung von Wassersperren.

 

Schöne Grüße

Ihr Thomas Fischer

 

Thomas Fischer

Vertriebsingenieur Groß- und Spezialanlagen

 

 

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